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Finanzlexikon: verpackungsverordnung
verpackungsverordnung
Die deutsche Verpackungsverordnung ist eine 1991 von der damaligen CDU/CSU/FDP-Bundesregierung verabschiedete Verordnung über Verkaufsverpackungen von Getränken. Ziel der Verordnung war die Förderung eines umweltfreundlichen Mehrwegsystems.
Deshalb wurde für Bier, Mineralwasser, Cola, Limonade und Fruchtsäfte eine Mehrwegquote von insgesamt mindestens 72% vorgeschrieben. Bei einem Absinken der Mehrwegquote unter 72% wird ein Pflichtpfand auf Einwegverpackungen fällig. Im Jahr 1997 sank die Mehrwegquote in Deutschland erstmals unter 72% und fiel in den Folgejahren immer weiter ab, weil einige Einzelhandelsketten Dosenbier und Dosencola immer billiger anboten. Mit zahlreichen Klagen und Interventionen über Landesregierungen konnten Aldi, REWE, Teile der Getränkeindustrie und die Dosenindustrie die Einführung des Dosenpfands sechs Jahre lang hinauszögern.
Im Frühjahr 2001 beschloss der Bundestag mit seiner rot-grünen Mehrheit eine Novelle der Verordnung, nach der alle umweltschädlichen Einwegverpackungen mit einem Pflichtpfand belegt werden sollten. Diese Novelle scheiterte im Juni 2001 im Bundesrat. Deshalb blieb es zunächst bei der alten Regelung, die ein Dosenpfand nur für Bier, Cola, Limonade und Mineralwasser vorsieht. Nach dem Scheitern einer beispiellosen Klageserie vor zahlreichen Verwaltungsgerichten trat das von der Verordnung vorgesehene Dosenpfand zum 1. Oktober 2003 in Kraft.
Im Januar 2003 einigten sich die Umweltminister des Bundes und der Länder im Prinzip auf eine Novelle der Verpackungsverordnung, die in etwa der im Juni 2001 gescheiterten Regelung entspricht. Danach soll die Pfandpflicht für alle umweltschädlichen Einwegverpackungen gelten. Der Anteil an Getränken, der in Mehrwegflaschen und umweltfreundliche Einwegverpackungen abgefüllt wird, soll bis 2006 wieder auf 80% steigen.
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